Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Hebamme verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Sehr geehrte Klientin,guten Tag
Sobald Sie die Anmeldung über hebamio abgeschlossen haben,freue ich mich,Sie persönlich betreuen zu dürfen.
(Ausnahme Urlaub oder Krankheit meinerseits,Vertretungskollegin wird von mir bestmöglich organisiert)
Wenn Sie sich zu einem Mutter Kind Pass Beratungsgespräch angemeldet haben und verhindert sind,bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin,andernfalls stelle ich 40 Euro Verdienstentgelt in Rechnung.
Bei keiner Terminabsage und Nichterscheinen erlaube ich mir zusätzlich 31 Euro(amtl.Kilometergeld,62km) in Rechnung zu stellen.
Bei Absage eines vereinbarten Hausbesuchermins weniger als 24 Stunden ohne Angabe eines triftigen Grundes(akuter Arztbesuch,KH Aufenthalt) erlaube ich mir,40 Euro privat in Rechnung zu stellen.
Bei Nichtantreffen wird der gesetzliche. tarif eines Hausbesuches plus km-Geld privat eingefordert.
Ich bitte zu verstehen,daß ich mich wirklich bemühe ,vereinbarte Termine einzuhalten( ca 15 Min früher oder später als Toletanzgrenze).
Wenn Sie sich für eine Nachbetreuung angemeldet haben und meine Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen,erlaube ich mir,nach einer Anmeldefrist von 14 Tagen, 120 Euro in Rechnung zu stellen.
Sollten viele tel.Fragen oder auch whats app Nachrichten,SMS erforderlich sein,behalte es ich mir vor,diese als Telemed.Abrechnung zu verrechnen(= ist einem Hausbesuch gleichzusetzen).
Zahlungen bitte bis 7 Tage nach Rechnungsstellung.Andernfalls erlaube ich mir, 3%Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie einen zusätzlichen Hausbesuch, welcher von der Krankenkasse nicht( mehr) gezahlt wird,beträgt der Tarif für 60 Min(ist ein HB) exklusive Kilometergeld 120 Euro.
Danke für die Kenntnisnahme,
mit liebe Grüßen
Sybille Moser
Stand :02 2025